{"id":1761,"date":"2020-04-26T10:13:23","date_gmt":"2020-04-26T10:13:23","guid":{"rendered":"https:\/\/sofa-ms.de\/?p=1761"},"modified":"2020-04-26T10:13:23","modified_gmt":"2020-04-26T10:13:23","slug":"verwaltungsgericht-muenster-kippt-versammlungsverbot-mahnwache-mit-abstand-und-ohne-verschwoerungstheoretiker","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/sofa-ms.de\/?p=1761","title":{"rendered":"Verwaltungsgericht M\u00fcnster kippt Versammlungsverbot &#8211; Mahnwache mit Abstand und ohne Verschw\u00f6rungstheoretiker"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><span style=\"font-size: 20px;\"><b>Mahnwache in M\u00fcnster gegen Uranm\u00fcllzug morgen erlaubt<\/b><\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 20px;\"><b>auch in Gronau Mahnwache genehmigt<\/b><\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 20px;\"><strong>Infektionsschutz bei Mahnwachen beachten &#8211; Null Bock auf (rechte) Verschw\u00f6rungstheoretiker<\/strong><\/span><\/li>\n<li><span style=\"font-size: 20px;\"><b>AtomkraftgegnerInnen gedenken: Tschernobyl-Jahrestag <\/b><\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Verwaltungsgerichts M\u00fcnster (Aktenzeichen 5 L 361\/20) hat in einem Eilverfahren eine Mahnwache gegen Uranm\u00fcllexporte f\u00fcr den morgigen Montag, 27. April, um 11 Uhr auf dem Alfred-Krupp-Weg am G\u00fcterbahnhof in M\u00fcnster erlaubt. Die Stadt M\u00fcnster hatte die Versammlung zun\u00e4chst untersagt, verzichtete aber nach dem Beschluss auf Rechtsmittel und erteilte umgehend die Genehmigung. Auch in Gronau wurde f\u00fcr morgen ab 8 Uhr eine Mahnwache vor der Urananreicherungsanlage (auf der Eisenbahnbr\u00fccke Max-Planck-Str.) genehmigt. Grund f\u00fcr die Mahnwachen ist die bef\u00fcrchtete Durchfahrt eines neuen Uranm\u00fclltransports von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland.<\/p>\n<p>Im Ergebnis trifft das Verwaltungsgericht M\u00fcnster folgende Abw\u00e4gung: &#8222;Bei Einhaltung der vom Antragsteller selbst vorgesehenen Vorgaben sind keine infektionssschutzrechtlichen Umst\u00e4nde mehr ersichtlich, welche eine Ablehnung der Ausnahmegenehmigung und mithin einen Eingriff in die grundrechtlich gesch\u00fctzte Versammlungsfreiheit rechtfertigen.&#8220;<\/p>\n<p>Im Einzelnen f\u00fchrte das Verwaltungsgericht M\u00fcnster folgendes aus:<\/p>\n<p>1. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verpflichte die Kommunen, jede Anmeldung einer politischen Versammlung in NRW nach pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen zu pr\u00fcfen, ob eine Genehmigung mit den Anforderungen des Infektionsschutzes vereinbar ist. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und die Belange des Infektionsschutzes m\u00fcssten dabei anhand des konkreten Einzelfalls miteinander abgewogen werden.<\/p>\n<p>2. Wenn das Konzept der angemeldeten Versammlung \u2013 wie im vorliegenden Fall \u2013 alle Vorgaben des Infektionsschutzes einh\u00e4lt, d\u00fcrfe eine Versammlungsbeh\u00f6rde nicht die Erteilung einer Genehmigung nach der Corona-Schutzverordnung verweigern. Der Ermessensspielraum der Versammlungsbeh\u00f6rde sei hier &#8222;auf Null reduziert&#8220; und es best\u00fcnde ein Anspruch auf Genehmigung.<\/p>\n<p>Der Anmelder hatte schon selbst mit der Wahl der \u00d6rtlichkeit, der Teilnehmerzahl von 35 und zahlreichen Ma\u00dfnahmen, u. a. dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie 1,50 m Abstand, dem Infektionsschutz ausreichend Rechnung getragen.<\/p>\n<p><a name=\"_GoBack\"><\/a> 3. Ablehnungsgr\u00fcnde, die im Grunde auf jede Versammlung zutr\u00e4fen \u2013 z. B. dass die Nichtzulassung f\u00fcr den Infektionsschutz wom\u00f6glich besser sei, der Anmelder die genaue Zahl der Teilnehmer und das Verhalten von Teilnehmern oder Schaulustigen nicht vorab garantieren k\u00f6nne oder dass Ordnungskr\u00e4fte Infektionsgefahren ausgesetzt sein k\u00f6nnten \u2013 k\u00f6nnten nicht pauschal eine Ablehnung begr\u00fcnden. Ob ein zeitlich dr\u00e4ngender Anlass f\u00fcr eine Versammlung gegeben ist, entscheide der Anmelder.<\/p>\n<p>Wir m\u00f6chten an dieser Stelle Menschen ermutigen, ermutigen, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit bei dr\u00e4ngenden Themen unter Beachtung des Infektionsschutzes wahrzunehmen! Versammlungsfreiheit ist ein Grundrech &#8211;\u00a0 Shopping nicht! Gleichzeitig distanzieren wir uns ausdr\u00fccklich von Rechtsextremen und anderen Verschw\u00f6rungstheoretikern, die meinen f\u00fcr Grundrechte zu streiten und mit ihren Aktionen und Aufrufen andere Menschen der Infektionsgefahr aussetzen! Wer solchen Verschw\u00f6rungstheoretikern verbreiten m\u00f6chte und\/ oder sich bei der Mahnwache nicht an die Infektionsschutzauflagen h\u00e4lt, ist bei unseren Protesten nicht erw\u00fcnscht!<\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\"><b>&#8222;Urantransporte und Urananreicherung sind unverantwortlich&#8220;<\/b><\/span><\/p>\n<p>Wir freuen uns sehr \u00fcber dieses klare Urteil, das f\u00fcr Versammlungen in Corona-Zeiten erheblich mehr Rechtssicherheit schafft. Anlass f\u00fcr die Proteste sind die vom Gronauer Urananreicherer Urenco auch w\u00e4hrend der Corona-Pandemie fortgesetzten Uranm\u00fcllexporte von Gronau nach Russland. Wer seinen Atomm\u00fcll nicht in Deutschland sicher entsorgen kann oder will, sollte auch keine Erlaubnis zum Betrieb einer Atomanlage erhalten. Es wird dringend Zeit, dass der unverantwortliche Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau eingestellt wird. Die Menschen in Russland zahlen den Preis f\u00fcr die gescheiterte Atomm\u00fcllentsorgung in Gronau. Auf den Mahnwachen morgen werden wir zudem den Opfern der Reaktor-Katastrophe von Tschernobyl vor genau 34 Jahren gedenken. Der Super-GAU hat deutlich gezeigt, welch verheerende Folgen die Atomkraft anrichten kann.<\/p>\n<p>Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Verb\u00e4nde rufen nochmals Urenco sowie die NRW-Landesregierung und das Bundesinnenministerium eindringlich auf, in den schwierigen Corona-Zeiten auf die zus\u00e4tzliche und vollkommen vermeidbare Belastung der \u00d6ffentlichkeit und Notfalldienste durch Urantransporte zu verzichten.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: large;\"><b>Hintergr\u00fcnde:<\/b><\/span><\/p>\n<p>Urenco exportierte bereits von 1995 bis 2009 s\u00e4mtliche &#8222;Reststoffe&#8220; aus der Urananreicherung als Atomm\u00fcll zur Endlagerung nach Russland, um in Deutschland die wesentlich teurere Entsorgung des Uranm\u00fclls zu umgehen. Aufgrund internationaler Proteste gab es dann eine zehnj\u00e4hrige Pause, bis im Fr\u00fchjahr 2019 die Exporte wieder aufgenommen wurden. Seither verlie\u00dfen insgesamt 12 Uranm\u00fcllz\u00fcge Gronau mit insgesamt 7500 t Uranhexafluorid.<\/p>\n<p>Die Uranm\u00fcllz\u00fcge fuhren dabei immer von Gronau \u00fcber Steinfurt durch M\u00fcnster und dann weiter via Drensteinfurt, Hamm, den Kreis Unna, das Ruhrgebiet, Duisburg, Viersen, M\u00f6nchengladbach, Venlo und viele niederl\u00e4ndische Orte bis zum Hafen Amsterdam. Dort erfolgte die Verladung nach St. Petersburg. Zielort ist die Geschlossene Stadt Novouralsk, die von Au\u00dfenstehenden nur mit Sondererlaubnis besucht werden darf.<\/p>\n<p>Bei Uranm\u00fclltransporten Ende 2019 hatten AtomkraftgegnerInnen zwei Uranm\u00fcllz\u00fcge zwischen Gronau und M\u00fcnster mit Abseilaktionen f\u00fcr mehrere Stunden blockiert. Die Proteste richten sich auch gegen die h\u00e4ufigen Urantransporte mit LKW, die mit dem Betrieb der Gronauer Uranfabrik verbunden sind. Auch in Russland kam es in St. Petersburg, Moskau und sogar am Zielort in der abgeschotteten Atomstadt Novouralsk zu Protesten gegen die Uranm\u00fcllexporte. Zudem haben in Russland 70 000 Menschen eine Protest-Petition gegen die Uranm\u00fcllexporte aus Deutschland unterschrieben. Diese Unterschriften wurden im Januar 2020 von Greenpeace Russland und der russischen Umweltorganisation Ecodefense im Bundesumweltministerium in Berlin \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>Mitte M\u00e4rz hatte das Bundesinnenministerium einen f\u00fcr Anfang April geplanten Atomm\u00fcll-Transport vom britischen Sellafield zum stillgelegten AKW Biblis in Hessen aufgrund der Corona-Gefahrensituation abgesagt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mahnwache in M\u00fcnster gegen Uranm\u00fcllzug morgen erlaubt auch in Gronau Mahnwache genehmigt Infektionsschutz bei Mahnwachen beachten &#8211; Null Bock auf (rechte) Verschw\u00f6rungstheoretiker AtomkraftgegnerInnen gedenken: Tschernobyl-Jahrestag Das Verwaltungsgerichts M\u00fcnster (Aktenzeichen 5 L 361\/20) hat in einem Eilverfahren eine Mahnwache gegen Uranm\u00fcllexporte f\u00fcr den morgigen Montag, 27. 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