Update 19.7.: Wir begrüßen, dass der BUND NRW vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt Klage eingereicht hat gegen die gefährlichen und unserer Meinung nach rechtswidrigen Brennelementexporte von der Uranfabrik in Lingen zu den maroden AKW Doel an der Schelde bei Antwerpen. Zuvor hatte das für die Exportgenehmigungen zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Widerspruch des BUND abgelehnt, mit der haarsträubenden Begründung, dass der Schutz von Mensch und Umwelt durch das Atomgesetz nicht erfasst werde und vom Uralt-AKW Doel 1 und 2 keine Gefahr für die Menschen in Deutschland ausgehe. Doel liegt gerade mal 120 km westlich von NRW. Und just letzte Woche musste Doel 2 vom Netz, weil der Verdacht auf ein Leck im nicht-nuklearen Teil besteht. Aber auch das kann zum GAU führen, doch Doel 2 läuft schon wieder.
Das extreme Hochwasser an der Maas hat ebenfalls nicht zur wenigstens vorübergehenden Abschaltung der AKW in Tihange geführt – das Umweltinstitut München hatte dies gefordert. Die Reaktorkatastrophe von Fukushima entwickelte sich schließlich nach einer Überschwemmung. Doch für die belgische Regierung und den AKW-Betreiber Engie gelten die Naturgesetze offensichtlich nicht – das zeigt einmal mehr, wie unverantwortlich der AKW-Betrieb in Tihange und Doel ist! Wir fordern die sofortige Stilllegung der Reaktoren!
Zur BUND-Klage: Die Argumentation des BAFA (vermutlich auf Weisung und/oder Beratung des Bundeswirtschaftsministeriums) ist so abenteuerlich, dass die Klage des BUND notwendig ist. Im Winter waren Privatpersonen allerdings an den zuständigen Verwaltungsgerichten in Hessen gescheitert, weil die Individual-Klagerechte verneinten. Doch was nützt ein Gesetz, wenn gegen klare Verstöße angeblich niemand klagen darf? Das ist staats-konzentriertes Denken aus der Mottenkiste der Adenauer-Jahre.
Hier die PM des BUND NRW im Wortlaut: https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/umweltrisiko-atomkraftwerk-bund-klagt-gegen-brennelemente-exporte/