Zusammenfassung
- unsere aktuellen News-Artikel zu Jülich
- Westcastor-Resolution als PDF (Stand 06.04.2017)
- kurze Chronik des Jülicher Atommüllproblems als PDF
- AVR Jülich: kommerzieller Kugelhaufen-Reaktor als Prototyp (1966-1988)
- 152 AVR-Castor-Behälter mit 300.000 porösen und brennbaren Brennelemente-Kugeln
- Castor-Zwischenlager alt, unsicher und seit 2013 ohne Genehmigung
- Einlagerungsgenehmigung für AVR-Castoren in Ahaus erteilt, aber keine Transportgenehmigung und unklare Terrorschutzmaßnahmen
- Export der Castoren in die USA illegal, Option wird trotzdem verfolgt
- Neubau eines möglichst sicheren Zwischenlagers in Jülich wird verschleppt
- Ebenfalls neues Zwischenlager für AVR-Reaktorbehälter, Landessammelstelle für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll und Standort der GNS zur Atommüll-Konditionierung
AVR Jülich
Das Kernkraftwerk ‚Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor‘ Jülich, kurz ‚AVR‘ war von 1966 bis 1988 in Betrieb. Es wurde von einem Konsortium aus 15 kommunalen Energieversorgern kommerziell zur Stromerzeugung betrieben. Die benachbarte Kernforschungsanlage Jülich, heute Forschungszentrum Jülich (FZJ), übernahm die wissenschaftliche Betreuung des AVR, die kommerziellen Verluste und schließlich auch den Atommüll. Das FZJ gehört zu 90% dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10% dem NRW-Wissenschaftsministerium. Im AVR wurden 1500 GWH Strom sowie 152 ‚AVR-Castoren‘ (offizielle Bezeichnung ‚THTR/AVR-Castor‘) mit ca. 300.000 Brennelemente-Kugeln Atommüll produziert. Während des Betriebs traten eine Reihe verheimlichter Pannen auf. Der AVR gehört zu den sogenannten Hochtemperatur-Reaktoren und Kugelhaufen-Reaktoren, die Brennelemente-Kugeln enthalten Graphit und somit auch entzündlich (wie die Brennstäbe in Tschernobyl). In Deutschland wurden nur der AVR und der Thorium-Hochtemperatur-Reaktor in Hamm-Uentrop gebaut. Im Vergleich zu Leichtwasserreaktoren ist das Atommüllvolumen im Verhältnis zum produzierten Strom besonders hoch. Beide Kugelhaufen-Reaktoren hatten zahlreiche Störfälle und wurden vorzeitig stillgelegt.
Castor-Zwischenlager Jülich und Castor-Pläne
Seit 1993 wird auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich (FZJ) ein Zwischenlager in Leichtbauweise für AVR -Brennelemente in Castoren betrieben, dessen Genehmigung nach 20 Jahren ohne angemessene Reaktion der NRW-Atomaufsicht im Jahr 2013 ausgelaufen ist. Der Ablauf der Genehmigung war lange zuvor absehbar, da die Befristung bis 2013 seit Inbetriebnahme bestand.
Seit 2010 gab es Pläne, die 152 Castor-Behälter in das Zwischenlager Ahaus zu verbringen, um den Standort des Forschungszentrums Jülich von imageschädigenden atomaren Altlasten zu befreien. Dies kann aber allein deshalb nicht gelingen, weil dort weiterhin der AVR-Reaktorbehälter in einem neueren Zwischenlager liegt und es auch eine Landessammelstelle für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll gibt. Ebenso unterhält die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) einen Standort zur Konditionierung von schwach- und mittelradioaktivem Abfall und es ist eine Firma zur Erforschung und Entwicklung von Zentrifugen zur Urananreicherung am Standort ansässig.
2012 wurde bekannt, dass die Genehmigung für den Abtransport nach Ahaus nicht erteilt werden kann, da die Antragsunterlagen qualitativ unzureichend waren. Gleichzeitig wurden Pläne des FZJ bekannt, die AVR-Castoren vor dem Hintergrund eines Proliferationsabkommens in die USA zu verbringen und die Genehmigung für das Jülicher Zwischenlager bis 2016 verlängern zu lassen. Dazu kam es jedoch nicht, da 2013 das Jülicher Zwischenlager den sogenannten Stresstest nicht bestand und somit die Genehmigung am 30.06.2013 auslief. Das Jülicher Zwischenlager gilt im Vergleich mit anderen Zwischenlagern in Deutschland als besonders unsicher und weist inzwischen auch bauliche Mängel auf. Zweimal wurde die weitere Lagerung der 152 AVR-Castoren in Jülich von der NRW-Atomaufsicht amtlich geduldet, bis am 02.07.2014 die Räumungsanordnung für das Zwischenlager von der NRW-Atomaufsicht erteilt wurde.
Das vom FZJ vorgelegte Konzept zur Räumung des nun illegalen Zwischenlagers (die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit) sieht offiziell drei gleichwertige Optionen vor:
- den Export der Castoren in die USA,
- Castor-Transporte nach Ahaus,
- Neubau eines Zwischenlagers in Jülich.
Ganz offensichtlich wird aber lediglich an den Plänen für Castor-Transporte nach Ahaus ernsthaft gearbeitet, da hierfür im Juli 2016 eine Einlagerungsgenehmigung vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilt wurde und die Transportgenehmigung in Bearbeitung ist. Für die anderen beiden Optionen sind noch keinerlei Anträge gestellt worden, sondern es werden lediglich allgemein die Optionen auf Machbarkeit durch das FZJ geprüft. Konkrete Untersuchungen zur Erdbebensicherheit und geeignete Neubaupläne fehlen bislang. Und rechtlich ist der Export von Atommüll aus kommerziellen Reaktoren ins Ausland ohnehin untersagt, auch wenn das FZJ inzwischen fälschlicherweise nur noch von „Forschungsreaktor“ spricht. Korrekt handelt es sich aber um einen kommerziell genutzten Prototypen. Auch in der Liste des Bundesamtes für Strahlenschutz über die in Deutschland vorhandenen Atomanlagen ist der AVR als kommerzielles AKW aufgeführt – und nicht als Forschungsreaktor (diese werden nämlich nicht zur Stromproduktion genutzt).
Jedoch widersprechen Castor-Transporte nach Ahaus eindeutig dem Koalitionsvertrag der NRW-Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Legislatur 2013 – 2017). Dort heißt es nämlich unmissverständlich: „Zudem lehnen wir sinnlose und gefährliche Atomtransporte quer durch NRW ab. Wir wollen, dass die Castoren, vor allem die in Jülich lagernden, nur noch einmaltransportiert werden – nämlich zu einem Endlager, wenn hierfür ein Standort gefunden ist.“
Castor-Transporte nach Ahaus sinnlos und gefährlich
Fakt ist jedoch, dass auch das Zwischenlager in Ahaus nur eine Genehmigung bis 2036 hat und bereits 2030 Pläne für die Räumung des Ahauser Zwischenlagers vorgelegt werden müssen. Dann ginge das Entsorgungs-Chaos von Neuem los. Auch ist das Ahauser Zwischenlager nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert und die Erhöhung des Terrorschutzes durch eine zusätzliche Mauer verzögert sich. Reparaturmöglichkeiten für die Castor-Behälter gibt es in Ahaus nicht. Castortransporte von Jülich nach Ahaus bringen somit nur einen geringfügigen Sicherheitsgewinn, dem hohe Risiken beim Transport entgegenstehen. Aufgrund neuer Sicherheitsrichtlinien vom Dezember 2016 bezüglich der Terrorgefahr können die Castor-Transporte auch frühestens in 2019/ 2020 durchgeführt werden. Zudem machen die Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus Entsorgungstechnisch keinen Sinn, da die hochporösen, brennbaren Brennelemente-Kugeln vor einer wie auch immer gestalteten Endlagerung aufwendig konditioniert (=bearbeitet) werden – auch das ist in Ahaus nicht möglich. In Jülich hingegen gibt es eine ‚heiße Zelle‘ zur Reparatur von Castor-Behältern und dort sitzen die Verantwortlichen, die am ehesten eine Konditionierung des problematischen Atommülls entwickeln könnten.