Erstmals Klage gegen Brennelement-Exporte Lingen-Doel eingereicht

Anti-Atomkraft-Initiativen aus Aachen, Lingen, Bonn und Münster sowie die Ärzteorganisation IPPNW und das Umweltinstitut München gehen erstmals gerichtlich gegen eine Exportgenehmigung für Brennelemente aus der Brennelementefabrik in Lingen vor. Stellvertretend für die Initiativen reichte ein Atomkraftgegner aus Aachen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt Klage ein. Sie richtet sich gegen die am 18. März 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Genehmigung für den Export von Brennelementen von Lingen für die beiden belgischen Reaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen. Zuvor war vom BAFA ein Widerspruch mehrerer AtomkraftgegnerInnen zurückgewiesen worden. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Rechtsbeistand ist die renommierte Fachanwältin Dr. Cornelia Ziehm.

Hier ein erster Pressebericht: https://www.sueddeutsche.de/politik/atom-lingen-ems-atomkraftgegner-klagen-gegen-export-von-brennelementen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200813-99-147926

Der Klage kommt eine Präzedenzwirkung zu. Erstmals muss sich ein bundesdeutsches Gericht mit der Sicherheit von Atomkraftwerken im grenznahen Ausland auseinandersetzen. Bis Anfang 2019 waren derartige Klagen gar nicht möglich, da Exportgenehmigungen grundsätzlich erst nach deren Durchführung veröffentlicht wurden. Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbände kritisieren schon seit langem, dass Exportanträge nur pauschal bewilligt werden, ohne – wie im Atomgesetz vorgeschrieben – die gesetzlichen  Sicherheitskriterien zu überprüfen. Ende 2019 hatte das Aufsicht führende Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf für ein teilweises Verbot von Brennelementexporten vorgelegt, der innerhalb der Bundesregierung bislang jedoch keine Zustimmung fand.

„Gerade die beiden Altreaktoren Doel 1 und 2 sind mit 45 Betriebsjahren eine große Gefahr für die europäischen Nachbarn. In 2018 gab es in Doel 1 einen schweren Störfall und in 2019 kassierte der Europäische Gerichtshof die aktuelle Laufzeitverlängerung für die beiden Reaktoren. Deren Betrieb ist somit rechtswidrig. Der belgische Verfassungsgerichtshof bestätigte dieses Urteil Anfang 2020. Warum unter diesen Umständen mit Billigung der Bundesregierung neue Brennelemente aus Lingen den Weiterbetrieb einer sicherheitsgefährdenden Atomanlage ermöglichen sollen, ist völlig unverständlich. Deshalb haben wir nun selbst den Rechtsweg eingeschlagen, um die Exportgenehmigung zu kippen,“ erklärt Katrin Wolfarth vom Aachener Aktionsbündnis gegen Atomenergie.