Ingewahrsamnahme von Aktivisten 2017 unrechtmäßig

Vom Verwaltungsgericht Münster gab es jetzt für mehrere AktivistInnen gute Nachrichten: Das VG Münster hat die Ingewahrsamnahmen bei der 17-stündigen Uranzug-Blockade bei Gronau im Herbst 2017 für rechtswidrig erklärt. Nach einem rechtlichen Hinweis des VG hatte die zuständige Kreispolizei Steinfurt selbst die Rechtswidrigkeit ihrer Ingewahrsamnahmen eingestanden.

Das ist ein erster Teilerfolg für die AktivistInnen. Was allerdings noch aussteht, sind die Hauptsacheverfahren vor dem Amtsgericht Steinfurt gegen insgesamt sechs Leute. Dafür gibt es noch keine Termine.

Worum ging es hier? Nach dem NRW-Polizeigesetz sind Ingewahrsamnahmen nur statthaft, wenn eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit „von besonderer Bedeutung“ unmittelbar bevorsteht oder soetwas fortgesetzt wird. Beides lag hier nicht vor und das Verwaltungsgericht hielt der Polizei vor, „bloße Vermutungen“ reichten bei der Gefahrenprognose nicht, nur „konkrete Tatsachen“ zählten. Die Polizei hatte mehr oder weniger unterstellt, die Betroffenen würden sich gleich wieder an anderer Stelle dem Uranzug entgegenstellen.

In Lingen muss Eichhörnchen Cécile nächstes Jahr erneut vor das Amtsgericht, denn der absurde „Rollstuhl-Prozess“ geht in eine weitere Runde. Anstatt das Verfahren einzustellen, wird die Farce nun fortgesetzt. Mehr Infos zu den Gerichtsverfahren bei nirgendwo.info.

Soviel von der juristischen Seite – wir lassen uns nicht einschüchtern! Lasst uns gemeinsam nächsten Samstag in Lingen ein dickes politisches Ausrufezeichen für den Atomausstieg und gegen atomstaatliche Repression setzen!