Archiv 10.09.16
Die Betreiberfirma Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) hat für die Aufbewahrung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll eine Verlängerung der Lagerungsgenehmigung in Ahaus beantragt. Als Grund gibt die GNS an, dass das Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall Schacht Konrad nicht wie geplant fertig wird und der Atommüll deswegen länger in Ahaus bleiben müsse. Die aktuelle Genehmigung gilt bis 2020. Zuständig für die Genehmigung der Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Abfall (radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung) ist die Bezirksregierung Münster.
Damit wird nun auch rechtlich ein weiterer Schritt Richtung „Endlos-Zwischenlager“ gemacht – das dies bereits geraumer Zeit von der GNS angekündigt wurde, macht die Sache nicht besser. Vielmehr zeigt es, wie hilflos die Verursacher (GNS gehört u.a. über Mittelsfirmen RWE, EnBW, Vattenfall, Eon) in Umgang und einer „Entsorgung“ des Atommülls sind.
Zu dem schwach- und mittelradioaktivem Abfall gehören unter anderem die „Atommüllfässer“ die in Duisburg oder Jülich von der GNS be- oder umgeladen werden. Der Atommüll stammt aus dem Betrieb und Rückbau der AKW bzw. aus älteren Fässern, die zur Zeit in Gorleben wegen Auslaufen der Genehmigung abtransportiert werden. Solche Fässer sind wiederholt durch rostige Stellen und Leckagen bekannt geworden.
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