Die Kläger:innen – darunter zwei Atomkraftgegner:innen – gegen die unrechtmäßige mehrstündige Einkesselung von mehr als 300 Demonstrant:innen im Sommer 2021 während einer Demo in Düsseldorf gegen das neue NRW-Versammlungsrecht haben nun vor dem OVG in Münster einen ersten Teilerfolg errungen: Das OVG Münster wies am 27. April eine Beschwerde der Polizei zurück, die die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bezweifelt hatte und allein vor den Strafgerichten weiterverhandeln wollte. Nun wird jedoch wie geplant vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt. Eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen 15E 815/22).
Der jetzige Beschluss des OVG hat durchaus größere Bedeutung, weil ein Sieg der Polizei durch die angestrebte Verengung auf Polizei- und Strafrecht eine wesentliche Einschränkung des Versammlungsrechts in NRW zur Folge gehabt hätte. Das konnte nun verhindert werden.
Zur Erinnerung: Der Polizeikessel hatte 2021 große Öffentlichkeit erzielt, weil ziemlich willkürlich irgendwann ein ganzer Straßenblock von der Polizei festgesetzt wurde, darunter viele Minderjährige. Die Zustände an dem warmen Sommertag waren im Kessel katastrophal: kein Wasser, kein WC. Mensch konnte den Eindruck gewinnen, als stehe die Einschüchterung der Demonstrant:innen im Vordergrund. Zuvor war bereits auch ein Fotograf der dpa von der Polizei attackiert worden und Innenminister Reul musste sich dafür entschuldigen. Den Polizeieinsatz als solchen verteidigte er jedoch im Landtag.
Nun sind wir sehr gespannt, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf in der Sache urteilt. Wir gehen aber nun erst recht kämpferisch in das weitere Verfahren. Versammlungsfreiheit muss halt immer wieder verteidigt werden – auch vor den Gerichten.