Nachträgliche UVP für alte Schrott-Reaktoren in Belgien startet

In Belgien versucht die Regierung gerade den rechtswidrigen Weiterbetrieb der beiden maroden Alt-Reaktoren Doel 1 und 2 zu legalisieren – wir versuchen das zu verhindern und ihr könnt dabei mitmachen:

zum Hintergrund der UVP

Wie das Europäische Gericht und der oberste Gerichtshof in Belgien urteilten, ist der Betrieb der beiden 46 Jahre alten Schrottmeiler Doel 1 und 2 rechtswidrig. Der Grund: Bevor die Laufzeitverlängerung im Parlament beschlossen wurde, hätte eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfinden müssen, denn schließlich wären bei einem gravierenden Unfall auch angrenzende Länder wie Deutschland betroffen. Deshalb erteilte das Gericht der belgischen Regierung die Auflage, diese UVP nachzuholen und bis spätestens Ende 2022 abzuschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Weiterbetrieb der Meiler noch geduldet.

Ministerien zögerlich – wir müssen einspringen

Das UVP -Verfahren ist von Belgien inzwischen eröffnet worden, allerdings mit einer sehr kurzfristigen Deadline. Wie das Bundesumweltministerium in einer Mitteilung vom 8. September darstellt, müssen sich „interessierte Private und Vereinigungen“ bis zum 30. September 2020 registrieren lassen, um an dem UVP-Verfahren teilnehmen zu können:

Wir als Anti-Atom-Bündnis in NRW und Niedersachsen haben daraufhin zwei Landesregierungen, verschiedene Ministerien sowie Stadt und Städteregion Aachen aufgefordert, sich zu registrieren und endlich ihrer Pflicht nachzukommen, die Öffentlichkeit über die Möglichkeit der Registrierung zu informieren. Näheres dazu in einer gemeinsame PM.
Dies ist nämlich bisher noch nicht geschehen. Und so müssen wir es notgedrungen übernehmen, zu informieren:

1. Warum ist es wichtig, sich registrieren zu lassen?

Die Registierten werden Anfang 2021 im Rahmen der UVP die Möglichkeit haben, vorzubringen, warum ihrer Einschätzung nach ein Weiterbetrieb von Doel 1 und 2 mit unzumutbaren Gefahren für ihr Land / Gebiet / Region verbunden wäre. Nach entsprechenden EU-Verträgen müsste es eigentlich auch nach dieser Frist möglich sein, am Verfahren teilzunehmen, aber es dürfte mit mehr Aufwand verbunden sein.

Selbst wenn die Länder-Ministerien auf deutscher Seite ihrer Aufgabe nachkommen, die vom AKW Doel ausgehende Gefahr fachlich und umfassend darzulegen, gäbe es wahrscheinlich immer noch genügend nicht genannte Argumente und Aspekte. Je vielfältiger die Einwendungen gerade aus der Anti-Atom-Bewegung sind, desto besser.
´
2. Wie kann ich mich registrieren?

Es genügt, eine E-Mail an nuclear@economie.fgov.be zu schicken und dabei die Referenznummer 0314.595.348 sowie Kontaktdaten und Adresse anzugeben. Es empfiehlt sich, dies auf französisch und deutsch zu formulieren. Die Mustersätze hat Stop Tihange zweisprachig online gestellt.