Erfolgreiche Castor-Demo Autobahn-Rasthof Bottrop-Süd: Atomkraftgegner auch auf A2-Autobahnbrücken !!

Update 24.01.: Heute demonstrierten rund 130 Atomkraftgegner:innen in Bottrop-Fuhlenbruck am Autobahn-Rasthof Bottrop-Süd an und über der A2 gegen die immer noch geplanten 152 Castor-Transporte vom Forschungszentrum Jülich ins Zwischenlager Ahaus. Die Stimmung war gut, wir haben die Anwohner:innen informieren können, hatten tollen Support aus der Lokalpolitik – konnten problemlos die zwei juristisch umkämpften Autobahnbrücken über die A2 nutzen und bekamen als Krönung vom BUND NRW die Meldung „serviert“, dass das OVG Berlin-Brandenburg keine Castor-Transporte wünscht, bevor das Gericht in der Sache über die Eilklage des BUND  gegen den Sofortvollzug der Transportgenehmigung entschieden hat. Ein guter, kämpferischer Tag – Bottrop ist ab heute ein neuer Anti-Atom-Hotspot direkt an der Castor-Autobahn! Ein paar Fotos gibt es auf unserem Mastodon-Kanal und beim BUND-NRW auf Mastodon.

Update 22.01.: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erlaubt Demo über die Autobahnbrücken – auf nach Bottrop!!

Im Vorfeld der Castor-Demo gegen die angekündigten 152 Atommülltransporte vom Forschungszentrum Jülich ins Zwischenlager Ahaus kam es zu einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Während 90% der Demo-Route im Stadtteil Bottrop-Fuhlenbrock − von der Auftaktkundgebung an der Kreuzung Oberhausener Str./Hanielstr. durch das Wohnviertel Fuhlenbrock und zurück zum Ausgangspunkt − unstrittig waren, hatte die Kreispolizei Recklinghausen die Querung der beiden Autobahnbrücken an der „Oberhausener Straße“ und der „Fernewaldstraße“ untersagt. Dagegen gingen die Veranstalter mit einem Eilantrag vor, weil sie fürchteten, dass die Polizei hier eine Art ‚Castor-Sonderrecht‘ für Versammlungen entlang der 170 Kilometer langen Transportstrecke schaffen möchte. 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab dem Kläger nun vollumfänglich Recht und erklärte die entsprechende Auflage der Polizei für rechtswidrig. Die Gefahrenprognose entbehre eine „tragfähigen Tatsachengrundlage“, „in Teilen“ sei sie „auch als konstruiert anzusehen“. Bei „lebensnaher Betrachtung“ sei „nicht auf eine erhöhte konkrete Gefahr für auf der BAB 2 fahrende Verkehrsteilnehmer [zu] schließen“. Die Kreispolizei Recklinghausen hat sich anscheinend nichtmal die Mühe gemacht, vor Gericht eine Klageerwiderung einzureichen. Eine klare Abfuhr für die Polizei also (Aktenzeichen 14 L 102/26).

Es gibt im Versammlungsrecht keine Ausnahmen für Autobahnbrücken. Gerade im dicht besiedelten Ruhrgebiet mit seinen vielen Autobahnen würde die generelle Sperrung von Autobahnbrücken für Versammlungen bedeuten, dass Demonstrationen von einem Stadtteil in einen anderen kaum noch möglich wären. Von daher sehen wir hier einen unbegründeten und rechtswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und begrüßen die Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das juristische Problem geht eindeutig über die kritisierten Castor-Transporte hinaus!

Zugleich bestätigte die Polizei in ihrem Bescheid ausdrücklich, dass der Autobahn-Abschnitt der A2 zwischen Oberhausen und Bottrop durch die Großbaustelle ein besonderes Gefahrenpotenzial birgt. Die verengten Fahrbahnen machen eine seitliche Abschirmung der Castor-LKW unmöglich und dürften deshalb im Ernstfall zu einem Polizei-Großeinsatz mit zahlreichen Absperrungen rund um die Autobahn führen. Die Gefahr geht von den völlig überflüssigen und gefährlichen Atommülltransporten aus und nicht von Demonstrant:innen, die unter intensiver Polizeibegleitung über eine Autobahnbrücke gehen. Wenn dieser Autobahnabschnitt so gefährlich ist, warum werden dort dann 152 Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll geplant? Die Konsequenz kann doch nur sein, die Quelle der Probleme zu beseitigen, und auf die Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus zu verzichten.

Die Anwohner:innen entlang der Autobahnen wurden bislang weder von der Bundes- noch der Landesregierung oder der Polizei unterrichtet. Die Proteste dienen also auch der öffentlichen Information über die erheblichen Unfall- und Sicherheitsgefahren der LKW-Atommülltransporte. Die Gewerkschaft der Polizei spricht angesichts der „sinnlosen Mammutaufgabe“ seit Monaten von „Wahnsinn“. Denn das Zwischenlager Ahaus ist neben Gorleben das älteste in Deutschland und bietet keine Dauerlösung. 2036 läuft auch in Ahaus die Genehmigung aus. Ein sicheres Endlager wird es auf Jahrzehnte nicht geben. In dieser Situation machen Atommülltransporte von einem Zwischenlager in ein anderes keinen Sinn. Sie sorgen angesichts von maroden Autobahnen und Brücken, von Drohnen und der Gefahr schwerer Unfälle nur für neue, unkalkulierbare Risiken.

Aktuell haben die Anti-Atomkraft-Organisationen Briefe an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) sowie Innenminister Herbert Reul (CDU) geschrieben, weil sie von der NRW-Landesregierung eine neue politische Initiative zur Verhinderung der Castor-Transporte fordern. Antworten stehen noch aus. Der BUND NRW klagt unterdessen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Sofortvollzug der Transportgenehmigung für die 152 Castor-Behälter. Für den 7. März bereiten die Anti-Atomkraft-Organisationen bereits die nächste Demo in Ahaus vor.