Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Antrag des BUND NRW nicht zulässig ist. Das ist also kein Urteil, dass die Transport-Genehmigung rechtmäßig ist. In welchem Umfang überhaupt Sicherheitsaspekte geprüft wurden, ist laut bisherigen Stellungnahmen/ Berichten nicht ganz eindeutig: PM des Verwaltungsgerichts, Bericht des WDR/ Tagesschau, Bericht der TAZ, Bericht der NRZ
Angesichts der wöchentlichen Berichte über neue Autobahnschäden, Bedrohungen, Unfälle usw. muss es möglich sein, die sehr theoretischen Ausführungen des BASE juristisch anzugreifen! Castor-Transporte sind keine Lapalie, sondern hochradioaktive Atommüllverschiebung!
Dem BUND NRW steht nun der Gang vor das OVG Berlin-Brandenburg offen und prüft genau eine solche Berufung. NRW-Innenminister Reul hat schriftlich angekündigt, vor einem ersten Castor einen rechtskräftigen Beschluss abwarten zu wollen.
Das formalistische Urteil des VG Berlin ist jedenfalls ein juristischer Rückfall in die Adenauer-Jahre, wo Bürger:innen den Staat einfach in Ruhe lassen sollten – aber wir geben keine Ruhe:
Von daher intensivieren wir uns unsere Proteste:
- 18. Januar, 14 Uhr, Sonntagsspaziergang ab Rathaus Ahaus (www.bi-ahaus.de);
- 24. Januar, 11 Uhr: Castor-Demo ab Autobahn-Rasthof Bottrop direkt an der A2 in Bottrop-Fuhlenbrock. Auftaktkundgebung an der Kreuzung Oberhausener Str. / Hanielstr. / Im Fuhlenbrock.
Anfahrt mit ÖPNV Schnellbus X42 ab Hauptbahnhof Oberhausen und ZOB Dorsten bis Haltestelle „Oberhausener Str.“
Alle weiteren Infos zur Bottrop-Demo auf unserer Sonderseite.
